E-Bike Leasing mit BusinessBike

Dienstrad leasen mit BusinessBike

Es bewegt sich was in der Welt. Die Megatrends Nachhaltigkeit, Gesundheit und New Work prägen das Leben von Millionen. Diesen neuen Zeitgeist verkörpert kein anderes Verkehrsmittel stärker als das E-Bike. Wendig, schnell, sportlich, vielseitig, clever – unzählige positive Attribute lassen ahnen, warum schon jetzt jedes zweite verkaufte Rad mit elektrischer Unterstützung über die Straßen braust.

Mit unserem Angebot rund ums E-Bike Leasing machen wir es Ihnen einfach, auf diesen Zug Richtung Zukunft aufzuspringen. Alle Fragen, die sich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und alle Interessierten dabei stellen, beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

Mann auf Fahrrad aus der Vogelperspektive

E-Bike Leasing für Arbeitgeber

Welche Vorteile haben Diensträder für mein Unternehmen?

Als Führungskraft interessieren Sie sich für die Möglichkeit, Ihrer Belegschaft ein Dienstrad anzubieten? Warum Sie Ihrem Team E-Bike Leasing bereitstellen sollten:

  • Attraktiverer Arbeitgeber: Fachkräftemangel, wohin das Auge blickt. E-Bike Leasing macht Ihr Unternehmen attraktiv – demonstrieren Sie echtes Interesse an der Mobilität und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Ein Mehrwert, den sie auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen können.

  • Verbessertes Firmenimage: Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle. Mit der Möglichkeit, dass Ihr Team auf Fahrrädern und E-Bikes unterwegs ist, gewinnt Ihre Botschaft rund um Ökologie und grünes Handeln mit jedem eingesparten Gramm CO2 an Gewicht.

  • Gesündere Belegschaft: Radfahren ist gesund, auch mit Elektrounterstützung. Das werden Sie bald an Ihrem Krankenstand ablesen können. Denn im Durchschnitt ist ein Radler jährlich zwei Tage weniger krank als ein Autofahrer.

Wenn Sie noch mehr über die Vorteile von E-Bike Leasing mit BusinessBike erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unser Live-Webinar.

Darf jeder Arbeitgeber ein Dienstrad anbieten?

Ein E-Bike als Gehaltsplus ist bis auf ganz wenige Ausnahmen immer erlaubt. Eine Gehaltsumwandlung kann durch einige Tarifverträge allerdings verboten sein, falls diese die Umwandlung des Bruttolohnes in Sachleistungen grundsätzlich ausschließen.

Gibt es eine Mindest- oder Maximalanzahl an E-Bikes, die ich leasen muss, bzw. kann?

Nein, in der Anzahl der geleasten Fahrräder sind Sie bei BusinessBike vollkommen frei. Wir bieten Ihnen immer genau das, was sie brauchen. Eine Mindestabnahme-Menge gibt es nicht.

Wie lange läuft das Leasing und was passiert am Ende?

Ein Leasing-Vertrag bei BusinessBike läuft immer über einen Zeitraum von 36 Monaten. Wenn das Dienstrad nicht abgekauft werden kann, holen wir es am Ende der Laufzeit einfach wieder ab – und der Mitarbeiter kann sich ein neues Bike aussuchen.

Sind die Jobräder versichert?

Ja, denn das ist wichtig. Als geleaster Sachgegenstand bleibt das E-Bike Betriebseigentum und ist nicht über die Hausratsversicherung Ihrer Mitarbeitenden versichert. Deshalb bieten wir Ihnen und Ihrem Team eine Versicherung, wie sie besser und gleichzeitig günstiger nicht sein kann: Unser Partner ENRA ist Spezialist für E-Bike-Versicherungen und schützt bereits über eine Million Radfahrer. Entsprechend umfangreich ist die Leistung. Sie erhalten für die vollen 36 Monate Laufzeit u.a. eine Vollkaskoversicherung über den Bruttoneuwert des Fahrrads, die alle Unwägbarkeiten abdeckt. Ganz egal, wer das Rad auch fährt.

Wie steht es um den Reparatur- und Wartungsservice für die Fahrräder?

Das Wesentliche vorab: Wie bei jedem anderen Betriebsmittel auch, gehört es als Arbeitgeber zu Ihren Aufgaben, für einen betriebssicheren Zustand Sorge zu tragen. In der Praxis bedeutet das: Eine jährliche UVV-Untersuchung ist gesetzliche Pflicht; eine vollständige Inspektion dagegen nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall empfehlenswert. Auch wenn es um Wartung & Co. geht, handeln wir ganz nach Ihren Wünschen. Ihnen und Ihren Mitarbeitenden stehen drei Pakete zur Auswahl. Jedes Wartungsbudget ist dabei vollständig flexibel und ganz nach Bedarf einsetzbar: Ob Reparatur oder Inspektion – alles ist inklusive. Sie müssen sich nur noch festlegen, ob Ihr Team sich frei für ein Budget entscheiden kann oder ob Sie es lieber vorgeben möchten.

Was kostet mich das Leasing mit BusinessBike?

Außer ein wenig Zeit? Im Grunde gar nichts, in jedem Fall sparen Sie bares Geld. Ihnen stehen zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle zur Verfügung:

E-Bike als Gehaltsplus
Wird Ihnen das E-Bike von Ihrer Arbeit zusätzlich zum Lohn – als Gehaltsplus – zur Verfügung gestellt, fahren Sie als Arbeitnehmer:in steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von Ihren Arbeitgeber:innen übernommen.

E-Bike per Gehaltsumwandlung
Beim Leasing über eine Gehaltsumwandlung wird ein kleiner Teil Ihres Brutto­gehalts zur Leasingrate umfunktioniert. Ihr E-Bike wird als „Sachlohn“ monatlich mit 0,25 % des Gesamtpreises über Ihr Gehalt versteuert.

Für die exakte Berechnung aller finanziellen Vorteile steht Ihnen unser Rechner zur Verfügung. Einfach alle Zahlen eingeben und staunen, wie viel Geld sich mit einem Jobrad sparen lässt.

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E-Bike Leasing für Arbeitnehmer

Welche Vorteile hat ein Dienstrad von BusinessBike für mich?

Leasing spart gegenüber dem Neukauf oft viel Geld. Da Sie beim Konzept des Leasings nur die Nutzungsgebühr zahlen, der Wertverlust des Gegenstandes aber nicht eingepreist wird, fallen Leasingraten deutlich niedriger aus, als Mietgebühren oder ein Ratenkauf – alle steuerlichen Vorteile eingerechnet kommen Sie auf eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent gegenüber dem Barkauf oder anderen Formen der Finanzierung.

  • E-Bikes bieten unschlagbare Mobilität: Jeder, der sich regelmäßig durch den Berufsverkehr quälen muss, kennt das Debakel. Stau, Stress, schlafmützige Verkehrsteilnehmer. Mit einem E-Bike sausen Sie an der Kolonne vor der roten Ampel einfach vorbei und können Schleichwege nehmen, auf denen jedes Auto hoffnungslos stecken bleibt. Über Parkplätze müssen Sie sich auch nie wieder Gedanken machen – und dank des Elektromotors sind auch steile Anstiege überhaupt kein Problem.

  • Radfahren ist überaus gesund: Natürlich ist da das Offensichtliche – Radeln stärkt Herz und Kreislauf und beugt Krankheiten wie Bluthochdruck und Diabetes Typ-2 vor. Aber wussten Sie zum Beispiel, dass Radfahrer auch erholsamer schlafen? Oder, dass Radfahren Stress reduziert, indem es die Produktion von Cortisol herabsetzt? Oder durch das Zusammenspiel zahlreicher Teile unseres Gehirns dabei hilft, die Denkleistung zu verbessern? Etwas Besseres als ein paar tägliche Minuten auf dem Rad können Sie Ihrem Körper kaum antun.

  • Es lohnt sich finanziell: Nicht nur aufgrund der bereits erwähnten Steuerersparnisse – und dazu gleich mehr – sondern auch mit einem Blick auf die Spritpreise. Denn die Anfahrt zur Arbeit zahlen bekanntlich Sie. Wenn Sie dann noch Wartung, Reparatur und TÜV hinzuaddieren, wird der Arbeitsweg zu einem teuren Vergnügen. Eine Akkuladung ist deutlich günstiger als: „Einmal volltanken, bitte!“

  • BusinessBike macht es Ihnen einfach: Sie registrieren sich in 5 Minuten auf unserem Onlineportal. Danach können Sie zum Händler Ihres Vertrauens gehen und losradeln – vollkaskoversichert und mit Mobilitätsgarantie bei Mobilitätsverlust infolge einer Panne, eines Unfalls oder bei Diebstahl des BusinessBikes. Der Pick-up Service gilt europaweit rund um die Uhr. Auch mit drin: ein jährlicher UVV-Check beim Besuch im Fachhandel. Und nach drei Jahren gibt es dann einfach ein neues Modell.

Sparen mit dem E-Bike

Wer statt dem Auto ein E-Bike nutzt, kann kräftig sparen. Nutzen Sie den Pendlerrechner von BusinessBike um zu berechnen, wie viel Sie monatlich durch die Nutzung eines E-Bikes anstelle des Autos einsparen können!

Zum Pendlerrechner

Darf ich auch mit einem Fahrrad die Entfernungspauschale in meiner Steuererklärung geltend machen?

Nach §9, Abs. 1, Nr.4 EStG ist die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Im Klartext: Ja, die Entfernungspauschale gilt auch für Bikes. Zusätzlich versteuert werden muss sie, anders als bei einem Dienstwagen, nicht.

Welche Arten von Fahrrädern kann ich bei BusinessBike leasen?

Bei der Auswahl Ihres Traumfahrrads möchten wir Ihnen keine Grenzen setzen. Bei uns gibt es: Fahrräder – Der Klassiker für Puristen und Nostalgiker. Rennräder: Für alle, die nicht schnell genug unterwegs sein können. Mountainbikes – Falls es Sie in der Freizeit auf die Piste zieht. E-Bikes: Der Elektroturbo mit Kick und unbeschwertem Fahrvergnügen. E-Mountainbikes – Für die härtesten Routen und steilsten Anstiege. Lastenräder: Optimal für den Großeinkauf oder (richtig ausgestattet) den Familienausflug. Und viele weitere!

Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Wir bitten darum! Ihr Jobrad dürfen Sie nicht nur für den Dienstweg einsetzen, sondern zu allen Gelegenheiten: Für die Fahrt zum Supermarkt oder ins Fitnessstudio, den Ausflug am Wochenende oder die Fahrradtour im Urlaub. Solange Sie sich an die Verkehrsregeln halten, ist mit Ihrem Bike alles erlaubt.

Dürfen auch Freunde oder Angehörige mein Dienstrad nutzen?

Der Gesetzgebung und auch unserem Versicherer ist es einerlei, wer sich in den Sattel schwingt. Sie dürfen Ihr Dienstrad in der Freizeit also gerne weiterreichen. Ganz egal, wer gerade in die Pedale tritt, er oder sie ist rechtlich abgesichert und gleichzeitig vollkaskoversichert.

Kann ich auch mehrere Fahrräder über meinen Arbeitgeber leasen?

Bei BusinessBike können Sie mehrere Leasingverträge über den Arbeitgeber abschließen. Zum Beispiel einen für das Fahrrad zum gemütlichen Radeln im Sommer und einen für das E-Bike, wenn Sie im Winter einfach nur schnell ankommen möchten.

Broschüre von BusinessBike

Unsere Broschüre über Dienstrad-Leasing zum Download!

Alle Antworten zum Thema Dienstrad-Leasing kompakt und übersichtlich zum Nachlesen.

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