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Ein Mann und eine Frau fahren nebeneinander auf einem Weg durch den Wald und klatschen sich während der Fahrt in die Hände.

Wie viele Diensträder darf man gleichzeitig leasen?

Unser Autor
Volker Sannemann

Volker Sannemann ist Sales Channel Manager bei BusinessBike. Er ist seit 2017 im Unternehmen tätig und war davon 7 Jahre im Außendienst in der Region Norddeutschland. Volker fährt leidenschaftlich Fahrrad, vom Rennrad über Gravelbikes bis zum Lastenrad.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie mehrere Fahrräder oder E-Bikes leasen können – sei es für verschiedene Einsatzzwecke oder für die Familie. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Diensträder parallel zu leasen. Entscheidend sind jedoch die steuerlichen Regelungen und die Vorgaben Ihres Arbeitgebers.

Die steuerliche Grundlage

Steuerlich betrachtet wird jedes geleaste Dienstrad einzeln behandelt. Für jedes Rad gilt die 0,25 Prozent Regelung separat. Das bedeutet: Sie versteuern pro Monat 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil – und zwar für jedes einzelne Fahrrad.

Beispielrechnung für zwei Fahrräder:

Fahrrad 1: 3.000 Euro Bruttolistenpreis = 7,50 Euro monatlicher geldwerter Vorteil

Fahrrad 2: 2.000 Euro Bruttolistenpreis = 5,00 Euro monatlicher geldwerter Vorteil

Gesamter geldwerter Vorteil: 12,50 Euro pro Monat

Die Gehaltsumwandlung funktioniert ebenfalls für jedes Rad einzeln. Bei der Gehaltsumwandlung für Ihr Dienstrad-Leasing oder E-Bike-Leasing reduziert sich Ihr Bruttogehalt um die jeweilige Leasingrate pro Rad.

Was der Arbeitgeber entscheidet

Obwohl steuerlich nichts gegen mehrere Diensträder spricht, hat Ihr Arbeitgeber das letzte Wort. In den Dienstradbedingungen kann er festlegen:

  • Maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter

  • Höchstpreis pro Rad

  • Gesamtbudget für alle Diensträder eines Mitarbeiters

Die meisten Unternehmen erlauben ein bis zwei Diensträder pro Person. Bei BusinessBike zwei Fahrräder zu leasen ist daher oft möglich, während drei oder mehr Räder seltener genehmigt werden.

So funktioniert das Mehrfach-Leasing bei BusinessBike

Der Prozess mehrere Fahrräder zu leasen ist dabei genauso einfach wie beim ersten Dienstrad:

  1. Prüfung der Unternehmensvorgaben in Ihrer Personalabteilung

  2. Separate Leasingverträge für jedes Fahrrad

  3. Individuelle Ausstattung und Versicherung pro Rad möglich

Wichtig: Jedes Rad wird einzeln über die Gehaltsumwandlung abgerechnet und separat als geldwerter Vorteil versteuert.

Mehrere Diensträder sind möglich

Wie viele Diensträder darf man haben? Die Antwort liegt in der Kombination aus steuerlichen Möglichkeiten und Arbeitgebervorgaben. Während das Steuerrecht mehrere Räder über die 0,25 Prozent Regelung pro Rad ermöglicht, entscheidet letztendlich Ihr Arbeitgeber über die konkrete Anzahl und Ausstattung. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen – oft ist mehr möglich, als Sie denken.

Interessiert daran, mehrere Fahrräder zu leasen?

Unser Leasing-Rechner zeigt Ihnen schnell und präzise die monatlichen Kosten für jedes Ihrer Wunschräder. Geben Sie einfach den Kaufpreis und Ihr Gehalt ein, um Ihre persönliche Ersparnis bei mehreren Diensträdern zu ermitteln.

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