Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie mehrere Fahrräder oder E-Bikes leasen können – sei es für verschiedene Einsatzzwecke oder für die Familie. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Diensträder parallel zu leasen. Entscheidend sind jedoch die steuerlichen Regelungen und die Vorgaben Ihres Arbeitgebers.
Die steuerliche Grundlage
Steuerlich betrachtet wird jedes geleaste Dienstrad einzeln behandelt. Für jedes Rad gilt die 0,25 Prozent Regelung separat. Das bedeutet: Sie versteuern pro Monat 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil – und zwar für jedes einzelne Fahrrad.
Beispielrechnung für zwei Fahrräder:
Fahrrad 1: 3.000 Euro Bruttolistenpreis = 7,50 Euro monatlicher geldwerter Vorteil
Fahrrad 2: 2.000 Euro Bruttolistenpreis = 5,00 Euro monatlicher geldwerter Vorteil
Gesamter geldwerter Vorteil: 12,50 Euro pro Monat
Die Gehaltsumwandlung funktioniert ebenfalls für jedes Rad einzeln. Bei der Gehaltsumwandlung für Ihr Dienstrad-Leasing oder E-Bike-Leasing reduziert sich Ihr Bruttogehalt um die jeweilige Leasingrate pro Rad.
Was der Arbeitgeber entscheidet
Obwohl steuerlich nichts gegen mehrere Diensträder spricht, hat Ihr Arbeitgeber das letzte Wort. In den Dienstradbedingungen kann er festlegen:
Maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter
Höchstpreis pro Rad
Gesamtbudget für alle Diensträder eines Mitarbeiters
Die meisten Unternehmen erlauben ein bis zwei Diensträder pro Person. Bei BusinessBike zwei Fahrräder zu leasen ist daher oft möglich, während drei oder mehr Räder seltener genehmigt werden.
So funktioniert das Mehrfach-Leasing bei BusinessBike
Der Prozess mehrere Fahrräder zu leasen ist dabei genauso einfach wie beim ersten Dienstrad:
Prüfung der Unternehmensvorgaben in Ihrer Personalabteilung
Separate Leasingverträge für jedes Fahrrad
Individuelle Ausstattung und Versicherung pro Rad möglich
Wichtig: Jedes Rad wird einzeln über die Gehaltsumwandlung abgerechnet und separat als geldwerter Vorteil versteuert.
Mehrere Diensträder sind möglich
Wie viele Diensträder darf man haben? Die Antwort liegt in der Kombination aus steuerlichen Möglichkeiten und Arbeitgebervorgaben. Während das Steuerrecht mehrere Räder über die 0,25 Prozent Regelung pro Rad ermöglicht, entscheidet letztendlich Ihr Arbeitgeber über die konkrete Anzahl und Ausstattung. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen – oft ist mehr möglich, als Sie denken.