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Mann mit Helm auf E-Bike

Ist bei einem E-Bike eine Helmpflicht vorgeschrieben?

Unser Autor

Volker Sannemann ist Sales Channel Manager bei BusinessBike. Er ist seit 2017 im Unternehmen tätig und war davon 7 Jahre im Außendienst in der Region Norddeutschland. Volker fährt leidenschaftlich Fahrrad, vom Rennrad über Gravelbikes bis zum Lastenrad.

Für die meisten E-Bikes, die sogenannten Pedelecs bis 25 km/h, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Für schnelle S-Pedelecs und E-Bikes mit Gasgriff ist sie jedoch zwingend vorgeschrieben.

Die Helmpflicht im Überblick: Welcher Typ braucht was?

Die entscheidende Frage ist immer die rechtliche Einstufung Ihres E-Bikes. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was für die Helmpflicht in Deutschland (auch für 2025) gilt:

Fahrzeugtyp

Unterstützung bis

Rechtlicher Status

Helmpflicht?

Pedelec

25 km/h

Fahrrad

Nein (dringend empfohlen)

S-Pedelec

45 km/h

Kleinkraftrad

Ja, gesetzlich vorgeschrieben

E-Bike (mit Gasgriff)

20-45 km/h

Kleinkraftrad

Ja, gesetzlich vorgeschrieben

Die genauen Definitionen und der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike sowie zum S-Pedelec sind entscheidend für diese rechtliche Einordnung.

Die Regeln im Detail: Fahrrad vs. Kleinkraftrad

Warum gibt es diesen Unterschied? Die Antwort liegt in der Straßenverkehrs-Ordnung [ES1] (vgl. § 21a Abs. 2 StVO), die die Helmpflicht an die Fahrzeugklasse knüpft.

Das Pedelec (bis 25 km/h):

  • Gilt als Fahrrad.

  • Keine gesetzliche Helmpflicht.

  • Experten und Verbände wie der ADFC raten dringend zum freiwilligen Tragen eines Helms.

S-Pedelec & E-Bike mit Gasgriff:

  • Gelten als Kleinkrafträder.

  • Hier ist das Tragen eines Helms gesetzlich vorgeschrieben.

  • Wer ohne Helm fährt, riskiert eine Strafe und gefährdet seine Sicherheit.

Zusätzlich sind hier eine Fahrerlaubnis (Klasse AM) und eine Versicherung (mit Kennzeichen) erforderlich.

Der richtige Helm: Warum ein spezieller E-Bike-Helm sinnvoll ist

Mann mit Helm auf E-Bike

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem Fahrradhelm und einem E-Bike-Helm. Während ein normaler Fahrradhelm für das Pedelec ausreicht, benötigen Sie für ein S-Pedelec einen speziell zertifizierten Helm (nach der Norm NTA 8776). Diese Helme sind für höhere Aufprallgeschwindigkeiten ausgelegt und schützen einen größeren Bereich des Kopfes. Sie sind ein entscheidender Faktor für Ihre E-Bike-Sicherheit.

Sicherheit einfach mitleasen: Ihr Helm als Teil des Dienstrads

Sicherheit sollte keine Frage des Budgets sein. Genauso wichtig wie die Frage, worauf es beim E-Bike ankommt, ist auch die Wahl der richtigen Schutzausrüstung. Deshalb können Sie bei BusinessBike nicht nur von E-Bike-Leasing profitieren, sondern auch hochwertiges leasingfähiges Fahrradzubehör direkt in den Leasingvertrag aufnehmen.

Das bedeutet: Ihr neuer, sicherer Helm wird Teil Ihrer günstigen monatlichen Leasingrate. So stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an optimal geschützt sind, ohne eine große Einmalinvestition tätigen zu müssen.

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Wussten Sie, dass Sie über BusinessBike nicht nur Ihr Wunschrad, sondern auch passendes Zubehör leasen können? Von hochwertigen Schlössern bis zu praktischen Taschen – statten Sie Ihr Dienstrad direkt optimal aus.

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