Für die meisten E-Bikes, die sogenannten Pedelecs bis 25 km/h, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Für schnelle S-Pedelecs und E-Bikes mit Gasgriff ist sie jedoch zwingend vorgeschrieben.
Die Helmpflicht im Überblick: Welcher Typ braucht was?
Die entscheidende Frage ist immer die rechtliche Einstufung Ihres E-Bikes. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was für die Helmpflicht in Deutschland (auch für 2025) gilt:
Fahrzeugtyp | Unterstützung bis | Rechtlicher Status | Helmpflicht? |
|---|---|---|---|
Pedelec | 25 km/h | Fahrrad | Nein (dringend empfohlen) |
S-Pedelec | 45 km/h | Kleinkraftrad | Ja, gesetzlich vorgeschrieben |
E-Bike (mit Gasgriff) | 20-45 km/h | Kleinkraftrad | Ja, gesetzlich vorgeschrieben |
Die genauen Definitionen und der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike sowie zum S-Pedelec sind entscheidend für diese rechtliche Einordnung.
Die Regeln im Detail: Fahrrad vs. Kleinkraftrad
Warum gibt es diesen Unterschied? Die Antwort liegt in der Straßenverkehrs-Ordnung [ES1] (vgl. § 21a Abs. 2 StVO), die die Helmpflicht an die Fahrzeugklasse knüpft.
Das Pedelec (bis 25 km/h):
Gilt als Fahrrad.
Keine gesetzliche Helmpflicht.
Experten und Verbände wie der ADFC raten dringend zum freiwilligen Tragen eines Helms.
S-Pedelec & E-Bike mit Gasgriff:
Gelten als Kleinkrafträder.
Hier ist das Tragen eines Helms gesetzlich vorgeschrieben.
Wer ohne Helm fährt, riskiert eine Strafe und gefährdet seine Sicherheit.
Zusätzlich sind hier eine Fahrerlaubnis (Klasse AM) und eine Versicherung (mit Kennzeichen) erforderlich.
Der richtige Helm: Warum ein spezieller E-Bike-Helm sinnvoll ist

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem Fahrradhelm und einem E-Bike-Helm. Während ein normaler Fahrradhelm für das Pedelec ausreicht, benötigen Sie für ein S-Pedelec einen speziell zertifizierten Helm (nach der Norm NTA 8776). Diese Helme sind für höhere Aufprallgeschwindigkeiten ausgelegt und schützen einen größeren Bereich des Kopfes. Sie sind ein entscheidender Faktor für Ihre E-Bike-Sicherheit.
Sicherheit einfach mitleasen: Ihr Helm als Teil des Dienstrads
Sicherheit sollte keine Frage des Budgets sein. Genauso wichtig wie die Frage, worauf es beim E-Bike ankommt, ist auch die Wahl der richtigen Schutzausrüstung. Deshalb können Sie bei BusinessBike nicht nur von E-Bike-Leasing profitieren, sondern auch hochwertiges leasingfähiges Fahrradzubehör direkt in den Leasingvertrag aufnehmen.
Das bedeutet: Ihr neuer, sicherer Helm wird Teil Ihrer günstigen monatlichen Leasingrate. So stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an optimal geschützt sind, ohne eine große Einmalinvestition tätigen zu müssen.















