Ja, definitiv. Das E-Bike und Fahrradleasing im öffentlichen Dienst und für tarifgebundene Unternehmen ist heute fest etabliert. Spezielle Öffnungsklauseln im Tarifvertrag oder eigene Tarifverträge wie der TV-Fahrradleasing schaffen die rechtliche Grundlage. So können Sie Ihr Wunschrad einfach per Gehaltsumwandlung beziehen und dabei erheblich sparen.
Angestellter, Beamter, Tarifvertrag: Der grundlegende Unterschied
Angestellte in tarifgebundenen Unternehmen: Ihr Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag und einen branchenweiten Tarifvertrag (z.B. der IG Metall) geregelt. Dieser legt allgemeine Standards für Gehalt und Arbeitsbedingungen fest.
Angestellte im öffentlichen Dienst: Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt einem speziellen Tarifvertrag für den öffentlichen Sektor, wie dem TVöD (Bund, Kommunen) oder dem TV-L (Länder).
Beamte: Sie sind keine Angestellten, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Ihr Status, ihre Besoldung und ihre Rechte sind nicht durch einen Vertrag, sondern durch Gesetze geregelt.
Für wen und wie? Die Übersicht
Hier sehen Sie auf einen Blick, wie das Dienstrad-Leasing für Ihre Situation funktioniert.
Gruppe 1: Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen
Wie funktioniert es? Über eine sogenannte „Öffnungsklausel“ im geltenden Tarifvertrag. Diese Klausel erlaubt es explizit, Teile des Bruttogehalts in Sachbezüge wie ein Dienstrad umzuwandeln.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihr Tarifvertrag diese Klausel enthält, steht dem Dienstrad nichts im Wege. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen das Leasing problemlos anbieten.
Gruppe 2: Angestellte im öffentlichen Dienst
Wie funktioniert es? Durch spezielle Tarifverträge wie den TV-Fahrradleasing. Dieser wurde extra geschaffen, um das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst rechtssicher und einheitlich zu regeln. Man spricht hier auch vom TVöD Fahrrad Leasing.
Was bedeutet das für Sie? Für Sie gibt es einen klar definierten und standardisierten Weg zum Dienstrad. Der Prozess ist erprobt und für Arbeitgeber einfach umzusetzen.
Gruppe 3: Beamte
Wie funktioniert es? Nicht über einen Tarifvertrag, sondern über angepasste Besoldungs- und Versorgungsgesetze des Bundes und der jeweiligen Länder.
Was bedeutet das für Sie? Das Leasing für Beamte ist in vielen Bundesländern und beim Bund bereits offiziell erlaubt und bietet Ihnen ähnliche finanzielle Vergünstigungen wie bei Angestellten.
Ihr Weg zum Dienstrad: Was ist zu tun?
Status prüfen: Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob eine entsprechende Regelung (Öffnungsklausel, TV-Fahrradleasing) bereits existiert.
Vorteil berechnen: Wie hoch Ihre persönliche Ersparnis ausfällt, können Sie vorab mit dem BusinessBike Rechner ermitteln.
Wunsch äußern: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Mit einem Anbieter wie BusinessBike ist die Einführung eines Dienstrad-Programms für das Unternehmen komplett digital und ohne Aufwand im BusinessBike Portal möglich.
Rad auswählen & losfahren: Sobald Ihr Arbeitgeber an Bord ist, können Sie Ihr Traumrad auswählen und von allen Vorteilen profitieren.












