Neuer Tarifvertrag ermöglicht Dienstrad

Öffentlicher Dienst

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Neuer Tarifvertrag ermöglicht Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung

Was für ein Durchbruch auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich darauf geeinigt, dass auch kommunale Tarifbeschäftigte Diensträder per Gehaltsumwandlung leasen können.

Bisher konnten Unternehmen des öffentlichen Diensts Ihren Mitarbeitern Diensträder nur als Gehaltsplus bieten. Ab sofort gibt’s auch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Und damit: Dienstrad-Leasing für alle! Darauf haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ver.di in ihren Tarifverhandlungen am Wochenende verständigt. Jeder kommunale Tarifbeschäftigte, der über seinen Arbeitgeber kostengünstig ein Fahrrad oder E-Bike leasen will, kann das jetzt ganz einfach tun. Er verzichtet dabei auf einen kleinen Teil seines Bruttolohns und bekommt dafür das Dienstrad zur Nutzung überlassen. Auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.

Auch im öffentlichen Dienst weiß man: Ohne den Mitarbeiter-Benefit Dienstrad-Leasing läuft nichts mehr. Genau deshalb heißt es im Einigungspapier der Tarifverhandlungen unter Punkt 5 zur „Attraktivität des öffentlichen Dienstes": „Bestandteile des Entgelts können zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden." Diese Regelung betrifft bisher allerdings nur Tarifbeschäftigte auf kommunaler Ebene – immerhin rund 1,5 Millionen Angestellte. Wir freuen uns über diese Entscheidung und hoffen, dass in Zukunft noch weitere Tarifverträge Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zulassen. Dann ist es auch bis zur Bundesebene nicht mehr weit!

Ihr BusinessBike-Team

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