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Gruppe von E-Bike Fahrern in der Natur

Fahrradleasing Öffentlicher Dienst: Vorteile, Regeln und Umsetzung

Unser Autor
Volker Sannemann

Volker Sannemann ist Sales Channel Manager bei BusinessBike. Er ist seit 2017 im Unternehmen tätig und war davon 7 Jahre im Außendienst in der Region Norddeutschland. Volker fährt leidenschaftlich Fahrrad, vom Rennrad über Gravelbikes bis zum Lastenrad.

Steuervorteile, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit in einem: Fahrradleasing im öffentlichen Dienst macht es möglich. BusinessBike macht die Umsetzung des TV Fahrradleasing für kommunale Arbeitgeber besonders einfach.

Was ist Fahrradleasing im öffentlichen Dienst?

Das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst ermöglicht es Behörden, ihren Mitarbeitenden hochwertige Fahrräder und E-Bikes über Gehaltsumwandlung anzubieten. BusinessBike unterstützt bereits über 50.000 Unternehmen bei der Umsetzung dieses attraktiven Mitarbeiter-Benefits. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) schafft seit März 2021 den rechtlichen Rahmen für kommunale Angestellte.

Grundlagen und Definition

Das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst ist ein spezielles Gehaltsumwandlungsmodell für öffentliche Einrichtungen. Der Arbeitgeber least die Bikes und überlässt sie den Mitarbeitenden zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die monatlichen Leasingraten werden vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch erhebliche Steuervorteile entstehen.

Kommunale Angestellte können seit März 2021 dank des TV Fahrradleasing von den günstigen 0,25 %-Regelungen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils profitieren. Der Tarifvertrag sieht dabei klare Rahmenbedingungen vor: Pro Mitarbeiter kann ein Fahrrad bis maximal 7.000 € (inklusive Zubehör und Umsatzsteuer) über eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten geleast werden.

Das Fahrradleasing unterscheidet sich grundlegend vom privaten Fahrradkauf:

Aspekt

Klassischer Kauf

Dienstrad-Leasing

Finanzierung

Eigenkapital oder Privatkredit

Gehaltsumwandlung über Arbeitgeber

Steuerbelastung

Keine steuerlichen Vorteile

Nur 0,25 % des Listenpreises

Versicherung

Separat abzuschließen

Vollkaskoversicherung inklusive

Wartung

Eigenverantwortung

Service inklusive

Rechtlicher Rahmen

Privat

TV geregelt

Funktionsweise des Leasings

Das Leasing für Beamte und Angestellte folgt einem strukturierten 5-Stufen-Prozess:

  1. Fahrradauswahl: Über 6.000 BusinessBike Fachhändler deutschlandweit

  2. Antragstellung: Digitaler Prozess über den Arbeitgeber

  3. Gehaltsumwandlung: Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen

  4. Versteuerung: Nur 0,25% des Listenpreises monatlich (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, Stand 2024)

  5. Nutzung: Dienstliche und private Nutzung möglich

BusinessBike: Ihr Partner für Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Als erfahrener Anbieter für Fahrradleasing im öffentlichen Dienst macht BusinessBike die Einführung von Dienstrad-Leasing für Behörden besonders einfach. Mit über 6.000 Fachhändlern bundesweit und mehr als 50.000 zufriedenen Unternehmen ist BusinessBike der erfahrene Partner beim Leasing für Beamte und der Umsetzung TV konformen Lösungen.

Ihre Vorteile mit BusinessBike:

  • Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber Barkauf durch Gehaltsumwandlung - sparen Sie clever durch steuerliche Vorteile!

  • Vollkaskoversicherung inklusive Neuraddeckung für alle Räder.

  • Mobilitätsgarantie bei Unfall, Panne oder Diebstahl – bleiben Sie immer mobil.

  • Ersatz-Akku bei Defekten (bei E-Bikes).

  • Papierlose Abwicklung ist einfach, schnell und komplett digital über unser BusinessBike-Portal.

  • Nach drei Jahren Leasinglaufzeit leasen Sie ein neues Rad und fahren Sie immer das neueste Modell

BusinessBike übernimmt die komplette Abwicklung – von der Beratung bis zur Vertragsgestaltung. So profitieren Mitarbeitende von attraktivem Fahrradleasing für den öffentlichen Dienst.

Frau die auf einem Fahrrad durch die Stadt fährt

Vorteile von Fahrradleasing für alle Beteiligten

Warum entscheiden sich immer mehr Behörden für Fahrradleasing im öffentlichen Dienst? Die Antwort liegt in den vielfältigen Vorteilen, die sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte überzeugen. Von Kosteneinsparungen über Gesundheitsförderung bis hin zur Stärkung der Arbeitgebermarke – BusinessBike macht die Vorteile für alle Beteiligten sichtbar.

Vorteile für Arbeitgeber

Behörden und Kommunen profitieren vom Fahrradleasing für den öffentlichen Dienst durch verschiedene strategische Vorteile:

Employer Branding & Mitarbeiterbindung:

  • Stärkung der Arbeitgeberattraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte

  • Zusätzlicher Benefit ohne direkte Mehrkosten für den Arbeitgeber

  • Positive Außenwirkung durch nachhaltiges Engagement

Operative Vorteile:

  • Reduzierung von Parkplatzproblemen an Behördenstandorten

  • Weniger Krankheitstage durch gesündere, aktivere Mitarbeitende

  • Beitrag zu Klimazielen und CO₂-Reduktion der Einrichtung

Einfache Umsetzung:

  • BusinessBike übernimmt die komplette Abwicklung

  • Digitale Prozesse minimieren den Verwaltungsaufwand

  • TV konforme Vertragsgestaltung

Die Vergünstigungen für Beamte beim Leasing machen das Angebot besonders attraktiv für qualifizierte Fachkräfte.

Vorteile für Arbeitnehmer

Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von erheblichen finanziellen und praktischen Vorteilen:

Finanzielle Ersparnisse:

  • Ersparnis gegenüber dem Direktkauf

  • Nur 0,25 % des Listenpreises monatlich zu versteuern

Service & Flexibilität:

  • Vollkaskoversicherung und Wartungsservice inklusive

  • Private und dienstliche Nutzung möglich

  • Über 6.000 BusinessBike Fachhändler für Service und Reparaturen

So implementieren Sie Fahrradleasing in Ihrer Behörde

Die Einführung von Fahrradleasing im öffentlichen Dienst erfordert eine durchdachte Herangehensweise. Von der rechtlichen Prüfung bis zur Anbieterauswahl gibt es wichtige Entscheidungen zu treffen. BusinessBike unterstützt kommunale Arbeitgeber dabei, den TV Fahrradleasing erfolgreich zu implementieren.

Implementierung in Behörden und Kommunen

Die erfolgreiche Einführung von Fahrradleasing erfolgt in strukturierten Schritten:

  1. Vorbereitungsphase

  2. Umsetzungsphase

Praxisbeispiel: Die Stadt Mittelstadt führte 2023 mit BusinessBike ein Dienstrad-Leasing für ihre 1.200 Mitarbeitenden ein. Innerhalb von drei Monaten hatten bereits über 120 Beschäftigte das Angebot genutzt. Die Personalverwaltung berichtet von einer vereinfachten Abwicklung dank digitalisierter Prozesse und positiven Rückmeldungen der Mitarbeitenden.

BusinessBike als Partner für den öffentlichen Dienst

BusinessBike hat sich als spezialisierter Anbieter etabliert:

Expertise im öffentlichen Sektor:

  • Erfahrung mit über 50.000 Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen

  • Verständnis für TV-Fahrradleasing Anforderungen

  • Kompetente Beratung zu tarifvertraglichen Besonderheiten

Service & Infrastruktur:

  • Über 6.000 Fachhändler deutschlandweit

  • Vollständig digitalisierte Prozesse zur Minimierung des Verwaltungsaufwands

  • Umfassende Versicherungs- und Servicepakete inklusive

BusinessBike übernimmt die komplette Abwicklung und macht die Implementierung besonders einfach und effizient.

E-Bike von Kalkhoff

Tarifvertragliche Regelungen für das Fahrradleasing

Die tarifvertraglichen Grundlagen bilden das Fundament für erfolgreiches Fahrradleasing im öffentlichen Dienst. Der TV Fahrradleasing schafft seit März 2021 klare rechtliche Rahmenbedingungen, die BusinessBike bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.

TV-Fahrradleasing: Der Grundstein für kommunales Dienstrad-Leasing

Der TV Fahrradleasing ermöglicht kommunalen Angestellten die Teilnahme am Dienstrad-Leasing:

Geltungsbereich:

  • Kommunale Angestellte unter TVöD oder TV-V

  • Keine Anwendung auf Bundesbedienstete oder Landesangestellte

  • Es gibt Ausnahmen für Beamte in einigen Bundesländern

Wesentliche Regelungen:

  • Entgeltumwandlung für Diensträder ist grundsätzlich möglich

  • Geldwerter Vorteil wird mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert

  • Maximaler Fahrradwert: 7.000 € (inkl. Zubehör und Umsatzsteuer)

  • Ein Fahrrad pro Mitarbeiter

  • Laufzeit: Maximal 36 Monate

Wichtige Punkte für Personalverantwortliche:

  • Gehaltsumwandlung im Rahmen des TV-Fahrradleasing muss ordnungsgemäß dokumentiert werden

  • Zustimmung aller relevanten Gremien erforderlich

  • BusinessBike unterstützt bei der korrekten Umsetzung

Die TV-Regelungen schaffen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten Planungssicherheit bietet.

Sonderregelungen für Beamte und andere Beschäftigtengruppen

  1. Beamte in ausgewählten Bundesländern: Einige Bundesländer haben eigene Regelungen für Beamte, Richter und Lehrer entwickelt. Diese profitieren durch fehlende Sozialversicherungsbeiträge von zusätzlichen Steuervorteilen.

  2. Bund und andere Länder: Für Bundesbedienstete und Angestellte in anderen Bundesländern gelten meist separate Regelungen oder es bestehen noch keine Möglichkeiten für Dienstrad-Leasing. BusinessBike berät gerne über individuelle Lösungsmöglichkeiten.

  3. Praktische Umsetzung: Interessierte sollten sich über die spezifischen Regelungen in ihrer Einrichtung informieren. BusinessBike kennt die regionalen Unterschiede und sorgt für eine korrekte Vertragsgestaltung.

Zusammenfassung

Das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. BusinessBike macht die Umsetzung mit über 6.000 Fachhändlern und digitalen Prozessen besonders einfach. Der TV-Fahrradleasing schafft rechtliche Sicherheit für kommunale Angestellte. Mit speziellen Vorteilsrechnern lassen sich die individuellen Ersparnisse transparent darstellen. So stärken Behörden ihre Arbeitgeberattraktivität und fördern nachhaltige Mobilität.

FAQs: Häufig gestellte Fragen Fahrradleasing im öffentlichen Dienst