Ist privates Fahrrad-Leasing ohne Arbeitgeber möglich? Ja! Je nach beruflicher Situation gibt es unterschiedliche Wege zum Wunschrad. Ob als Angestellter, Selbstständiger oder wenn Sie als Privatperson ein Fahrrad leasen möchten – dieser Artikel zeigt Ihnen die passenden Optionen und deren Vorteile auf.
Für Selbstständige: Leasing als Betriebsausgabe
Das Fahrrad-Leasing für Selbstständige ist eine steuerlich interessante Alternative. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die Leasingraten für Ihr beruflich genutztes Fahrrad vollständig als Betriebsausgaben absetzen. So können Sie auch als kleine Firma ein Bike Ihrer Wahl leasen. Das schont Ihr Betriebsvermögen und Sie bleiben flexibel.
Für Privatpersonen: Flexibel zum Wunschrad
Ein Fahrrad- oder E-Bike-Leasing als Privatperson ist bei einigen Anbietern ebenfalls möglich. Anders als beim Dienstrad-Modell gibt es hier jedoch keine steuerlichen Vorteile . Dieses private Bike-Leasing kann dann sinnvoll sein, wenn Sie ein hochwertiges Rad fahren möchten, ohne den vollen Kaufpreis sofort aufbringen zu müssen. Wenn Sie also ein E-Bike privat leasen, sind oft bereits Versicherungs- und Serviceleistungen enthalten.
Für Angestellte: Sparen über den Arbeitgeber
Der bekannteste Weg führt dann doch über den Arbeitgeber . Hierbei handelt es sich um das klassische Dienstrad-Leasing, bei dem die Leasingrate durch die Gehaltsumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt einbehalten wird. Das senkt Ihre Steuerlast und Sozialabgaben, wodurch Sie bis zu 40 % gegenüber dem Kauf sparen. Dieses Modell gilt für alle Fahrradtypen, vom Rennrad bis zum E-Bike.
Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Ein Fahrrad-Leasing ohne Arbeitgeber ist möglich. Für Selbstständige stellt es eine steuerlich clevere Option dar, während das private Fahrrad-Leasing für Privatpersonen eine flexible Alternative zum Kauf sein kann. Angestellte profitieren jedoch am stärksten vom Dienstrad-Modell. Wägen Sie die Optionen basierend auf Ihrer persönlichen Situation ab, um die für Sie passende Lösung zu finden.