So einfach funktioniert’s!
Fahrrad-Leasing trotz Tarifbindung?
Mit dem passenden Leasingmodell kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten – und gleichzeitig das Tarifvertragsgesetz erfüllen.
Bike-Leasing ausgebremst? So punkten auch tarifgebundene Unternehmen bei ihren Mitarbeitern
Viele Tarifverträge schließen Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung aus. Mit einem Leasing-Bike als Gehaltsplus sind auch tariflich bezahlte Arbeitnehmer besser mobil!
Man spart sich den Stau und die Parkplatzsuche, bleibt fit und tut ganz nebenbei noch etwas für die Umwelt: Mit dem Fahrrad sind Arbeitnehmer besser unterwegs – und kommen entspannter im Büro an. Deshalb wünschen sich immer mehr Radfreunde, dass ihr Arbeitgeber Dienstrad-Leasing anbietet.
Aber was, wenn der Tarifvertrag Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung ausschließt?

Die meisten Fahrräder werden per Gehaltsumwandlung geleast: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen kleinen Teil seines Monatslohns, der zur Leasingrate wird. Dafür darf er das Leasing-Fahrrad während der 36 Leasingmonate nutzen, wann und wie er will. Dienstlich und privat. Diese Umwandlung von Bruttolohn in die Sachleistung „Fahrradnutzung“ widerspricht aber teilweise dem Tarifvertragsgesetz. Einige Tarifverträge schließen Bike-Leasing auf Basis der Gehaltsumwandlung daher aus.
Eine Sackgasse? Nein!
1. Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Leasing-Bikes überlassen, wenn er die Leasingraten komplett übernimmt – als Gehaltsplus. Mit diesem Modell fahren Arbeitnehmer dann komplett steuerfrei. Und auch Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, können sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
2. Tarifgebundene Unternehmen, die übertariflich bezahlen, können Fahrrad-Leasing auch per Gehaltsumwandlung anbieten.
Sie sehen, es gibt immer eine Lösung, einfach und ohne Aufwand Fahrrad-Leasing als attraktiven Mitarbeiter-Benefit einzuführen.